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Wie kann ich psychotrope Medikamente nach China mitbringen?

german.shanghai.gov.cn | Updated: 2026-10-20 14:13
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Frage: Ich plane eine etwa zehntägige Reise nach Shanghai und möchte Concerta mitführen. Das Medikament enthält Methylphenidat, das in China als psychotroper Stoff der Kategorie I eingestuft ist. Können Sie mir bitte mitteilen, ob und gegebenenfalls welche Unterlagen ich dafür benötige?

Antwort: Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften für Medikamente, die Reisende bei der Einreise nach oder der Ausreise aus China mitführen:

1. Medikamente für den persönlichen Gebrauch, die keine Betäubungsmittel oder psychotropen Stoffe enthalten, dürfen unter zollamtlicher Überwachung in angemessener Menge für den Eigenbedarf mitgeführt werden.

2. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe unterliegen sowohl den Vorschriften für Arzneimittel als auch denen für kontrollierte Substanzen. Sie dürfen nur streng nach ärztlicher Verordnung und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften angewendet werden.

Nach den chinesischen Vorschriften über die Verwaltung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen müssen Personen, die solche Medikamente zur medizinischen Behandlung benötigen, folgende Unterlagen vorlegen:

- eine von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Diagnosebescheinigung;

- ein gültiges Ausweisdokument, beispielsweise einen Reisepass.

Reisende dürfen Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe der Kategorie I bis zu der Höchstmenge mitführen, die auf einem einzelnen Rezept verordnet werden darf. Der Zoll gibt diese Medikamente frei, sofern sie für den Eigenbedarf bestimmt sind und die mitgeführte Menge angemessen ist.

3. Bei psychotropen Stoffen der Kategorie II kann die verordnete Menge gegebenenfalls erhöht werden. Reisenden wird empfohlen, die Medikamente zusammen mit entsprechenden Nachweisen wie Rezepten, Krankenunterlagen oder Diagnosebescheinigungen mitzuführen und sie bei der Einreise an der Grenzübergangsstelle unaufgefordert beim Zoll anzumelden.

4. Medizinisches Personal, das geringe Mengen an Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen für medizinische Zwecke mitführen muss, benötigt eine Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen. Diese muss von der Arzneimittelaufsichtsbehörde einer Volksregierung auf Provinzebene oder einer höheren Verwaltungsebene ausgestellt werden. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung fertigt der Zoll die Medikamente ab.


Quelle: https://german.shanghai.gov.cn/ge-CustomsClearance/20261019/7ee97bca2351447da4f9c373b12da268.html

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